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Asbest

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Der Begriff „Asbest“ bezeichnet eine Gruppe von faserförmigen Silikaten, die mehrere nützliche Eigenschaften aufzeigen...

...wie Hitze-, Bruch-, Dehn- und Korrosionsfestigkeit oder auch eine thermische Isolierfähigkeit.

Obwohl Asbest lange Zeit als eine Art Wundermaterial angesehen wurde, ist es heute aufgrund seiner mutagenen und krebserregenden Eigenschaften fast vollständig durch andere Materialien ersetzt.

Chemisch handelt es sich um ein natürlich vorkommendes Silikat-Mineral das sich durch seine besonders feine elementare Faserstruktur auszeichnet. Man unterscheidet hauptsächlich zwischen zwei Gruppen:

Serpentine zeichnen sich durch eine Schichtstruktur und gekräuselte Fasern aus. Ein Beispiel hierfür ist Chrysotil, oder auch weißer Asbest, das eine hohe Hitzebeständigkeit aufzeigt, allerdings wenig säurebeständig ist.

Amphibole hingegen weisen eine eher nadelförmige Faserform auf und können leicht eingeatmet werden. Riebeckit, ein Mineral aus der Gruppe der Amphibole, gilt als sehr säurebeständig, neben seiner Hitzebeständigkeit.

Während des letzten Jahrhunderts wurde Asbest aufgrund seiner nützlichen Eigenschaften hauptsächlich in Form von Asbest-Zement verwertet, als thermische Isolation in Gebäuden verarbeitet, aber auch in Klebstoffen und Anstrichfarben verwendet.

Aufgrund der Gesundheitsgefahren für den Menschen ist das Inverkehrbringen und das Verwenden von Asbest seit 2001 in Luxemburg verboten.

Zusätzlich ist nach Anhang XVII der europäischen REACH-Verordnung, (CE) N° 1907/2006, Punkt 6 „die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Fasern sowie von Erzeugnissen und Gemischen, denen diese Fasern absichtlich zugesetzt werden, […] verboten.“

Aufgrund seiner Faserstruktur kann sich Asbest leicht in feine Fasern teilen. Bei der Bearbeitung, aber auch bei Verwitterung von Asbest kann gesundheitsschädlicher Asbeststaub entstehen, welcher leicht eingeatmet werden kann.

Der menschliche Körper allerdings kann die mikroskopisch kleinen Fasern (bis zu 2000-mal feiner als ein menschliches Haar), die tief in die Lungen eindringen nicht biologisch abbauen. So wird Asbest zum Auslöser chronischer Entzündungen auf die das Gewebe mit Vernarbungen reagiert. Langfristig kann Asbest bei intensivem Kontakt zu einer Asbestose und schließlich zu Krebs führen. Zwischen dem Kontakt und dem Auftreten der ersten Symptome können lange Latenzzeiten von 10 bis 30 Jahren beobachtet werden.

Produkte oder Elemente, die Asbest enthalten, müssen sachgerecht von einem dafür zugelassenen Unternehmen entsorgt werden. Für weitere Informationen können sie sich bei der „SuperDrecksKëscht“ (Tel. +352 488 216-1 oder www.sdk.lu) erkundigen.

Asbest-Abfälle müssen speziell, in staub- und reißfesten Säcken verpackt werden, die bei den zugelassenen Unternehmen verfügbar sind. Diese müssen schließlich an eines der folgenden Unternehmen gegeben werden:

  • Zugelassene Transport- / Handelsunternehmen (CED2 : 170605)
  • Recyclingzenter (bei kleineren Mengen)
  • Mobile Standorte der SuperDrecksKëscht® (bei kleineren Mengen)

Texte coordonné du règlement grand-ducal du 4 juillet 2007 portant modification du règlement grand-ducal modifié du 15 juillet 1998 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail

Directive 2009/148/CE du Parlement et du Conseil du 30 novembre 2009 concernant la protection des travailleurs contre les risques liés à une exposition à l’amiante pendant le travail

Loi du 16 décembre 2011 concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques ainsi que la classification, l'étiquetage et l'emballage des substances et mélanges chimiques, publiée au Mémorial A N° 265 du 21 décembre 2011, déterminant les compétences, sanctions et contrôles des règlements européens

Règlement (CE) N° 1907/2006 du Parlement européen et du Conseil du 18 décembre 2006 concernant l’enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques, ainsi que les restrictions applicables à ces substances (REACH), instituant une agence européenne des produits chimiques

Loi du 21 mars 2012 relative à la gestion des déchets publiée au Mémorial A N°60 du 28 mars 2012

Règlement (CE) N° 1013/2006 du Parlement européen et du Conseil du 14 juin 2006 concernant les transferts de déchets

Règlement grand-ducal du 30 juin 1989 portant application de la directive 87/217 CEE du Conseil du 19 mars 1987 concernant la prévention et la réduction de la pollution de l'environnement par l'amiante