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Kreosot

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Bei Kreosot handelt es sich um eines der ältesten und wirkungsvollsten Konservierungsmittel, das in industriellem Umfeld als Holzschutzmittel verwendet wird.

Es schützt das Holz vor dem Verfall und der Zersetzung durch Schädlinge, wie zum Beispiel Pilzen, Insekten oder Meeresorgansimen.

Das dickflüssige, schwarz-braune und ölige Stoffgemisch, wird aus der Destillation von Teer aus fossilen Brennstoffen gewonnen. Chemisch setzt sich Kreosot aus einem komplexen Gemisch von hunderten Verbindungen zusammen, und kann bis zu 85% aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) bestehen.

Einige dieser Inhaltsstoffe (Naphthalin, Anthracen,…) sind persistent, bioakkumulierend, toxisch oder auch krebserzeugend.

Kreosot ist demnach gefährlich für den Mensch und die Umwelt und wird seit 2001 als karzinogener (krebserzeugender) Stoff der Kategorie 2 gemäß der Richtlinie 2001/90/CE[1] eingestuft.

[1] RICHTLINIE 2001/90/EG DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2001 zur siebten Anpassung von Anhang I der Richtlinie 76/769/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (Kreosot) an den technischen Fortschritt

Viele Holzprodukte, die der Witterung ausgesetzt sind, werden mit Kreosot behandelt um sie vor dem Verfall zu schützen. Da einige seiner Inhaltstoffe krebserzeugend sind, ist die Zulassung und das Verwenden von Kreosot und von damit behandeltem Holz seit dem 30. Juni 2003 für die breite Öffentlichkeit verboten (Richtlinie 2001/90/CE der EU-Kommission).

Besonders im Inneren der Gebäude, oder auf öffentlich stark besuchten Plätzen ist der Kontakt mit behandelten Produkten gefährlich.

Seit 2013 wird auch für die industrielle Nutzung eine Zulassung von mit Kreosot behandelten Produkten auf dem europäischen Markt verboten, es sei denn, die Firma hat eine hierfür erlassene Genehmigung erhalten.

Im Rahmen industrieller Verfahren, z.B. zur Behandlung von Bahnschwellen und Strommasten, Holzpfosten oder Baumstützen in der Landwirtschaft, darf Kreosot allerdings noch eingesetzt werden.

Kreosot ist gefährlich bei Hautkontakt, und beim Einatmen von Inhaltsstoffen...

...die unter anderem beim Verbrennen freigesetzt werden, und persistente, bioakkumulierende, toxische oder auch krebserzeugende Eigenschaften aufzeigen.

Der Mensch ist der schädlichen Wirkung von Kreosot hauptsächlich bei Hautkontakt mit einem behandelten Produkt ausgesetzt (90%). Nur 10% der Exposition erfolgt über das Einatmen der Inhaltsstoffe.

Beim Ent- und Beladen von mit Kreosot behandelten Holzprodukten können Arbeiter dieser Substanz beispielsweise stark ausgesetzt werden, wenn keine schützenden Maßnahmen ergriffen werden. Sollte häufiger Kontakt mit einem Holzprodukt bestehen, darf dieses demnach keinesfalls mit Kreosot behandelt sein oder werden, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Da die giftigen Stoffe in der Natur nur sehr schwer abbaubar sind, schaden sie nicht nur der menschlichen Gesundheit. Der Boden und die Gewässer können durch die sich akkumulierenden, toxischen Stoffe stark verschmutzt werden. Besonders Unfälle bei denen größere Mengen an Kreosot unkontrolliert in die Natur fließen, können große Umweltschäden verursachen.

Vor dem Verbot von kreosothaltigen Substanzen oder Stoffen im Jahr 2003 gab es keine legale Basis, die seine Nutzung im öffentlichen Raum oder gar im Hausinneren verbot, und so wurde Kreosot oft zum Schutz der Holzelemente im Außen und /oder Innenbereich eingesetzt.

Sollten Sie Geruchsprobleme in ihrer Wohnung feststellen die nicht auf andere Quellen zurückzuführen sind, und/oder sollten bei einer Innenluftanalyse erhöhte Konzentrationen an spezifischen Inhaltsstoffen festgestellt werden, sollten zuerst präventive Maßnahmen getroffen werden.

Stärkeres Lüften oder das Ersetzen von den mit Kreosot behandelten Elementen können dabei helfen den Kontakt weitestgehend zu vermeiden.

Dabei darf nicht missachtet werden, dass ein mit Kreosot behandeltes Holz unter „gefährliche Abfälle“ fällt und dementsprechend entsorgt werden muss.

Auch wenn sich das Holz nur sehr langsam auf natürliche Art zersetzt, darf auf keinen Fall eine unkontrollierte Verbrennung erfolgen, da dies große Mengen an toxischen Stoffen, wie beispielsweise PAK, Dioxine oder Furane in die Atemluft und in die Natur freisetzen würde.

Um das kreosothaltige Holz sachgerecht zu entsorgen, wenden sie sich an ein dafür zugelassenes Unternehmen. Für weitere Informationen können sie sich bei der « SuperDrecksKëscht » (Tel. +352 488 216-1 oder www.sdk.lu) erkundigen.

Seit etwa 150 Jahren wird Kreosot als Holzschutzmittel verwendet, obwohl das Wissen um seine besorgniserregenden Eigenschaften immer weiter zugenommen hat. Seit 2001 wird Kreosot als karzinogener Stoff der Kategorie 2 gemäß der Richtlinie 2001/90/CE eingestuft.

Im Jahr 2003 hat die europäische Kommission Maßnahmen getroffen um die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schützen indem sie die Zulassung für Kreosot auf den europäischen Markt nur dann erlaubt, wenn die Konzentration von Benzo[a]pyren weniger als 0.005% der Gesamtmasse ausmacht. Als Vorsichtsmaßnahme wurde seine Nutzung zudem auf professionelle und industrielle Dienstleister beschränkt.[2]

Eine Verschärfung dieser Vorschriften durch die europäische Kommission im Jahre 2013 hat schließlich dazu geführt, dass Kreosot nur noch von Firmen eingesetzt werden darf, die eine Genehmigung seitens der europäischen Union erhalten haben. Unter diese Ausnahmen fallen beispielsweise die Behandlung von Bahnschwellen oder Holzmasten.

[2] : Eintrag 31; Anhang XVII der REACH-Verordnung

Trotz seiner schädlichen Eigenschaften, gibt es heute immer noch kein Alternativprodukt zum Kreosot, das den gleichen Schutz für die betroffenen Holzprodukte garantieren kann, geringere Schadstoffemissionen verursacht und gleichzeitig eine Lebensdauer von mindestens 30 Jahren mit sich bringt.

Unter diesen Umständen konnte die aktive Substanz des Holzschutzmittels eine Genehmigung unter der Biozid-Richtlinie für die Dauer von fünf Jahren erhalten. Demnach dürfen die Mitgliedsstaaten der europäischen Union Kreosot nur für eine begrenzte professionelle Nutzung zulassen, und auch nur dann, wenn es für eben diese Nutzung keine weniger schädliche Alternative gibt.

Außerdem unterliegen diese Produkte weiteren strengen Bedingungen, wie beispielsweise einer maximalen Massenkonzentration von 0.005% Benzo[a]pyren. Schließlich müssen Schutzmaßnahmen getroffen werden, um die Arbeiter während der Arbeit mit dem behandelten Holz vor dessen schädlichen Eigenschaften zu schützen.

Je nach Schwere des Vergehens drohen bei Verstoß gegen das Verbot verwaltungstechnische Maßnahmen, Geldstrafen von 251 bis 500.000 Euro, oder gar eine Gefängnisstrafe von 1 bis 3 Jahren. [3] [4]

[3] Loi du 16 décembre 2011 concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques ainsi que la classification, l'étiquetage et l'emballage des substances et mélanges chimiques, publiée au Mémorial A N° 265 du 21 décembre 2011 [4] Loi du 4 septembre 2015 relative aux produits biocides, publiée au Mémorial A N° 177 du 11 septembre 2015

Die Verkäufer sind selbst dafür verantwortlich die nicht genehmigten Produkte aus Ihren Läden zurückzuziehen. Das Nicht-Einhalten der europäischen oder nationalen Verordnungen kann zu einer Strafverfolgung führen.

In Luxemburg kann die Gerichtspolizei („officiers de police judiciaire“) diese Kontrollen durchführen und eventuelle Verstöße gegen das Gesetz oder Verordnungen feststellen.

Befugt hierzu sind die Administration des douanes et accises, Administration de l’environnement, Administration des services techniques de l’agriculture, Administration des services vétérinaires, Inspection du travail et des mines, Administration de la gestion de l’eau, Institut luxembourgeois de la normalisation, de l’accréditation et de la sécurité et qualité des produits et services.

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Tel. : +352 488 216-1
www.sdk.lu

Loi du 16 décembre 2011 concernant l'enregistrement, l'évaluation et l'autorisation des substances chimiques ainsi que la classification, l'étiquetage et l'emballage des substances et mélanges chimiques, publiée au Mémorial A N° 265 du 21 décembre 2011, déterminant les compétences, sanctions et contrôles des règlements européens

Règlement (CE) N° 1907/2006 du Parlement européen et du Conseil du 18 décembre 2006 concernant l’enregistrement, l’évaluation et l’autorisation des substances chimiques, ainsi que les restrictions applicables à ces substances (REACH), instituant une agence européenne des produits chimiques

Règlement (CE) N° 1272/2008 du Parlement européen et du Conseil du 16 décembre 2008 relatif à la classification, à l’étiquetage et à l’emballage des substances et des mélanges (CLP)

Loi du 4 septembre 2015 concernant la mise à disposition sur le marché et l’utilisation des produits biocides, publiée au Mémorial A N°177 du 11 septembre 2015, déterminant certaines modalités d’application et les sanctions du règlement (UE) n°528/2012

Règlement (UE) N° 528/2012 du Parlement européen et du Conseil du 22 mai 2012 concernant la mise à disposition sur le marché et l’utilisation des produits biocides.

Loi du 21 mars 2012 relative à la gestion des déchets publiée au Mémorial A N°60 du 28 mars 2012

Règlement (CE) N° 1013/2006 du Parlement européen et du Conseil du 14 juin 2006 concernant les transferts de déchets